1. Wenn es im Angebot heisst "Parkplatz verfügbar ", kann das durchaus, wie erlebt, bedeuten, dass der sich auf der Straße, in der Nähe der Wohnung befindet- und nur zufällig "verfügbar " ist.
Das ist m.E. so nicht in Ordnung, denn schließlich war das ein für mich wichtiges Auswahlkriterium und hätte bei zutreffender Beschreibung zum Ausschluss dieses Quarties geführt.
2. Wenn ich ausdrücklich eine Wohnung mit 2 Schlafzimmern für 2 Personen suche, kann es nicht angehen, dass mir erst bei Anreise und auf Nachfrage erklärt wird, dass das 2. SZ nur bei zusätzlicher Zahlung einer Aufbettungsgebühr zur Verfügung gestellt wird. Abgesehen davon, dass eine "Aufbettung" garnicht erforderlich war, weil ich lediglich ein Bettzeug vom 1.in das 2., ohnehin georderte SZ, zu tragen hatte, sollte in der Angebotsbeschreibung deutlicher darauf hingewiesen werden. Ansonsten verdirbt damit ein weiteres "Geschmäckle" bereits den Anfangseindruck.